Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Vertrag über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag (AVV)

gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO — Version 2.0 — für das digitale Bildungsangebot „Techlogia Lab" (https://techlogia.de/lab)

zwischen

der das digitale Bildungsangebot „Techlogia Lab" nutzenden Schule bzw. dem Schulträger

*Die konkreten Angaben (Name, Anschrift, Schul-Typ, Schüler- und Lehrkräftezahl sowie Schulleitung und Datenschutzbeauftragte/r) werden beim Vertragsschluss im Rahmen des Onboardings eingetragen.*

— nachfolgend „Verantwortlicher" (Auftraggeber) —

und

Techlogia — Inhaber Jaciel Antonio Acea Ruiz Prinzenallee 38, 13359 Berlin, Deutschland E-Mail: info@techlogia.de

— nachfolgend „Auftragsverarbeiter" (Auftragnehmer) —

— gemeinsam die „Parteien" —


Präambel

Der Verantwortliche nutzt das vom Auftragsverarbeiter betriebene digitale Bildungsangebot „Techlogia Lab" zur Erteilung praktischer Informatik- und IT-Sicherheits-Lerneinheiten an seine Schülerinnen und Schüler. Dabei verarbeitet der Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften des Verantwortlichen ausschließlich in dessen Auftrag und nach dessen Weisung. Der Verantwortliche bleibt für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung sowie für die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen verantwortlich. Dieser Vertrag konkretisiert die datenschutzrechtlichen Rechte und Pflichten der Parteien. Er gilt auch dann, wenn der Zugang über den Vermittlungsdienst VIDIS oder einen anderen schulischen Identity-Provider erfolgt.

§ 1 Begriffsbestimmungen

(1) Die verwendeten Begriffe entsprechen den Begriffsbestimmungen der DSGVO, insbesondere Art. 4 DSGVO. „Personenbezogene Daten", „Verarbeitung", „Verantwortlicher", „Auftragsverarbeiter", „betroffene Person", „Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten" und „Aufsichtsbehörde" sind in diesem Sinne zu verstehen.

(2) „Hauptvertrag" ist die zwischen den Parteien bestehende Vereinbarung über die Bereitstellung und Nutzung des Bildungsangebots Techlogia Lab (Lizenz-/Nutzungsvertrag), zu der dieser Vertrag eine datenschutzrechtliche Ergänzung bildet. Bei Widersprüchen zu datenschutzrechtlichen Regelungen geht dieser Vertrag vor.


§ 2 Gegenstand, Art, Zweck und Dauer der Verarbeitung

(1) Gegenstand ist die Bereitstellung des Bildungsangebots Techlogia Lab einschließlich Klassen- und Nutzerverwaltung, pseudonymer Schüler-Authentifizierung, Fortschritts-Erfassung sowie temporärer, isolierter Lerner-VMs (virtueller Übungsumgebungen).

(2) Art und Zweck sind ausschließlich die Erbringung der vertraglich vereinbarten Lerndienstleistung. Eine Verarbeitung zu eigenen Zwecken des Auftragsverarbeiters, insbesondere zu Werbe-, Profilbildungs- oder Trainingszwecken, findet nicht statt.

(3) Eine nähere Beschreibung enthält Anlage 1.

(4) Dauer: Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist an die Laufzeit des Hauptvertrags gebunden. Beide Parteien können ihn mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende ordentlich kündigen; das Recht zur außerordentlichen Kündigung (§ 15) bleibt unberührt. Die Verarbeitung findet ausschließlich innerhalb der Europäischen Union statt.


§ 3 Art der verarbeiteten Daten und Kreis der betroffenen Personen

(1) Betroffene Personen: Schülerinnen und Schüler (Sek I/II, Berufsschule) sowie Lehrkräfte und berechtigtes Schulpersonal des Verantwortlichen.

(2) Datenarten (Einzelheiten in Anlage 1): pseudonyme Schüler-Profile (Anzeige-Name/Pseudonym, Klassen-/Kurszugehörigkeit, optional Geburtsjahr); Stammdaten der Lehrkräfte (Name, dienstliche E-Mail, Schulzugehörigkeit); Lern- und Nutzungsdaten (gestartete/abgeschlossene Aufgaben, Fehlerprotokolle, bearbeitete Aufgaben); Sitzungs- und Technikdaten (Sitzungsbeginn/-ende, technische Protokolle, IP-Adresse der Lerner-VM).

(3) Keine besonderen Kategorien: Es werden keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten i.S.v. Art. 9 DSGVO (insbesondere Gesundheits-, biometrische oder Daten zu politischen/religiösen/weltanschaulichen Überzeugungen) und keine Daten i.S.v. Art. 10 DSGVO verarbeitet.

(4) Schutzbedarf Minderjähriger: Es handelt sich überwiegend um Daten Minderjähriger, die nach Erwägungsgrund 38 DSGVO eines besonderen Schutzes bedürfen; der Schutzbedarf gilt als hoch. Die Rechtsgrundlage der Verarbeitung im schulischen Kontext bestimmt der Verantwortliche (in der Regel auf Grundlage der landesrechtlichen Schul- und Datenschutzvorschriften); auf eine Einwilligung der Schülerinnen und Schüler wird im schulischen Einsatz nicht abgestellt.


§ 4 Rechte und Pflichten des Verantwortlichen

(1) Der Verantwortliche ist datenschutzrechtlich allein verantwortlich für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen sowie die Festlegung der Rechtsgrundlage.

(2) Er erteilt Weisungen nach Maßgabe von § 5 und benennt die weisungsberechtigten Personen in Anlage 4.

(3) Er informiert den Auftragsverarbeiter unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Prüfung der Auftragsergebnisse feststellt.


§ 5 Weisungsrecht

(1) Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen des Hauptvertrags und gemäß den dokumentierten Weisungen des Verantwortlichen; dies gilt insbesondere für eine etwaige Übermittlung in ein Drittland. Eine Drittland-Übermittlung findet nicht statt (§ 8 Abs. 5). Wird der Auftragsverarbeiter durch Unionsrecht oder mitgliedstaatliches Recht zu einer weitergehenden Verarbeitung verpflichtet, teilt er dies dem Verantwortlichen vor der Verarbeitung mit, sofern das Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.

(2) Weisungen werden anfänglich durch diesen Vertrag festgelegt und können danach in Schriftform oder dokumentiertem elektronischen Format durch Einzelweisungen geändert, ergänzt oder ersetzt werden. Mündliche Weisungen sind unverzüglich schriftlich oder elektronisch zu bestätigen.

(3) Ist der Auftragsverarbeiter der Auffassung, dass eine Weisung gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt, weist er den Verantwortlichen unverzüglich darauf hin (Art. 28 Abs. 3 S. 3 DSGVO) und darf die Durchführung bis zu deren Bestätigung oder Änderung aussetzen.


§ 6 Pflichten des Auftragsverarbeiters

Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich:

a) personenbezogene Daten nur nach Maßgabe von § 5 und ausschließlich zu den Zwecken des § 2 zu verarbeiten;

b) die zur Verarbeitung befugten Personen zur Vertraulichkeit zu verpflichten (soweit nicht bereits gesetzlich verpflichtet) und mit den Datenschutzbestimmungen vertraut zu machen;

c) den Grundsatz der Datenminimierung sowie „privacy by design / by default" (Art. 25 DSGVO) zu beachten; insbesondere melden sich Schülerinnen und Schüler ohne E-Mail-Adresse über Klassen-Code oder schulischen Identity-Provider an, und es werden keine Klarnamen der Schülerinnen und Schüler verlangt;

d) eine strikte Trennung der Daten verschiedener Schulen sicherzustellen (Mandantentrennung); jede Schule erhält ausschließlich Zugriff auf die ihr zugeordneten Daten;

e) alle nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen (§ 7, Anlage 2);

f) den Verantwortlichen im Rahmen seiner Möglichkeiten bei dessen Pflichten zu unterstützen (§ 9).


§ 7 Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)

(1) Der Auftragsverarbeiter trifft die in Anlage 2 beschriebenen Maßnahmen und hält sie auf dem Stand der Technik. Sie gewährleisten ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau hinsichtlich Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit sowie der Verfahren zu deren regelmäßiger Überprüfung.

(2) Der Auftragsverarbeiter darf alternative, mindestens gleichwertige Maßnahmen umsetzen; das Schutzniveau darf nicht unterschritten werden. Wesentliche Änderungen werden dokumentiert und dem Verantwortlichen auf Anfrage mitgeteilt.


§ 8 Sub-Auftragsverarbeiter

(1) Der Verantwortliche stimmt dem Einsatz der in Anlage 3 aufgeführten Sub-Auftragsverarbeiter zu.

(2) Weitere Unterauftragsverhältnisse oder ein Wechsel bedürfen der vorherigen Information mit einer Frist von mindestens 30 Tagen sowie der vorherigen Zustimmung des Verantwortlichen in Schriftform oder dokumentiertem elektronischen Format. Widerspricht der Verantwortliche aus wichtigem datenschutzrechtlichen Grund innerhalb von 14 Tagen, kann der Auftragsverarbeiter den betreffenden Vertragsteil kündigen.

(3) Der Auftragsverarbeiter wählt Sub-Auftragsverarbeiter sorgfältig nach Eignung und Zuverlässigkeit aus und verpflichtet sie vertraglich auf dieselben Datenschutzpflichten (Art. 28 Abs. 4 DSGVO). Er bleibt dem Verantwortlichen gegenüber verantwortlich.

(4) Nebenleistungen ohne bestimmungsgemäßen Zugriff auf personenbezogene Daten (z.B. Telekommunikation, Wartung) gelten nicht als Sub-Auftragsverarbeitung.

(5) Keine Drittland-Übermittlung: Sämtliche personenbezogenen Daten werden ausschließlich innerhalb der Europäischen Union verarbeitet und gespeichert (Rechenzentren in Deutschland, Falkenstein/Nürnberg). Eine Übermittlung in Drittländer (Art. 44 ff. DSGVO) oder ein Zugriff aus Drittländern findet nicht statt; Standardvertragsklauseln sind nicht einschlägig.


§ 8a Vorgelagerte Identity-Provider und Vermittlungsdienste (VIDIS)

(1) Ermöglicht der Verantwortliche den Login über einen vorgelagerten schulischen Identity-Provider oder VIDIS, agiert dieser als eigenständiger Verantwortlicher nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO und ist kein Sub-Auftragsverarbeiter.

(2) Der Auftragsverarbeiter erhält vom Identity-Provider ausschließlich die zur Authentifizierung und Rollensteuerung notwendigen Identifikatoren (insbesondere Pseudonym, Rolle und — soweit für die Lizenz-/Klassenzuordnung erforderlich — die Schulnummer). Eine darüber hinausgehende Datenübermittlung findet nicht statt. Es werden keine Dienste Dritter eingebunden, für die ein genehmigter Auftragsverarbeitungsvertrag fehlt.

(3) Nutzerprofile werden ausschließlich innerhalb des Bildungsangebots geführt (Datentrennung); eine Zusammenführung mit Daten anderer Dienste erfolgt nicht.

(4) Bei Nutzung dieses Pfads kommt der Vertrag durch konkludentes Handeln zustande, indem die berechtigte Stelle des Verantwortlichen das Angebot in der IdP-/VIDIS-Verwaltung freischaltet (Opt-in); dies wird gemäß § 16 Abs. 4 dokumentiert.


§ 9 Unterstützung des Verantwortlichen

(1) Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Beantwortung von Anträgen betroffener Personen nach Art. 12–23 DSGVO (insbesondere Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit). Wenden sich betroffene Personen unmittelbar an ihn, leitet er das Anliegen unverzüglich an den Verantwortlichen weiter.

(2) Er unterstützt ferner bei der Einhaltung der Art. 32–36 DSGVO (Sicherheit, Meldung/Benachrichtigung von Datenschutzverletzungen, Datenschutz-Folgenabschätzung, vorherige Konsultation) und stellt die erforderlichen Informationen bereit.


§ 10 Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten

(1) Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich, in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden, in Schriftform oder dokumentiertem elektronischen Format über Störungen, den Verdacht auf Datenschutzverletzungen, sicherheitsrelevante Vorfälle oder andere Unregelmäßigkeiten. Dasselbe gilt für Prüfungen oder Maßnahmen einer Aufsichtsbehörde, soweit sie die Daten des Verantwortlichen betreffen.

(2) Die Meldung enthält, soweit möglich: a) eine Beschreibung der Art der Verletzung, mit Kategorien und ungefährer Zahl betroffener Personen und Datensätze; b) Name und Kontaktdaten der Anlaufstelle; c) eine Beschreibung der wahrscheinlichen Folgen; d) eine Beschreibung der ergriffenen oder vorgeschlagenen Abhilfe- und Abmilderungsmaßnahmen.

(3) Die Meldepflicht nach Art. 33, 34 DSGVO gegenüber Aufsichtsbehörde und betroffenen Personen obliegt dem Verantwortlichen; der Auftragsverarbeiter unterstützt ihn.


§ 11 Kontroll- und Auditrechte des Verantwortlichen

(1) Der Verantwortliche darf sich vor Beginn der Verarbeitung und sodann während der Vertragsdauer von der Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie der vertraglichen Pflichten überzeugen.

(2) Der Nachweis kann durch aktuelle Testate, Zertifikate oder Berichte unabhängiger Stellen, durch geeignete Selbstauskünfte oder durch Überprüfung vor Ort erfolgen. Der Auftragsverarbeiter stellt alle zum Nachweis erforderlichen Informationen bereit und ermöglicht Überprüfungen einschließlich Inspektionen und trägt zu diesen bei (Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO). Vor-Ort-Kontrollen erfolgen mit angemessener Vorankündigung und ohne vermeidbare Betriebsstörungen.


§ 12 Mitteilungs- und Nachweispflichten

Der Auftragsverarbeiter: a) führt ein Verzeichnis der im Auftrag durchgeführten Verarbeitungstätigkeiten gemäß Art. 30 Abs. 2 DSGVO und stellt es auf Anfrage bereit; b) gewährt auf Anfrage Einsicht in die für den Verantwortlichen geführten Protokolle; c) benennt eine Anlaufstelle für Datenschutzfragen: info@techlogia.de.

§ 13 Löschung und Rückgabe nach Beendigung

(1) Nach Abschluss der Verarbeitungsleistungen oder jederzeit auf Anforderung gibt der Auftragsverarbeiter alle personenbezogenen Daten zurück oder löscht sie — nach Wahl des Verantwortlichen — innerhalb von 30 Tagen, sofern keine Speicherpflicht nach Unionsrecht oder dem Recht der Bundesrepublik Deutschland besteht. Dies betrifft auch sämtliche Datensicherungen (Backups).

(2) Im laufenden Betrieb gilt das automatisierte Löschkonzept: Lerner-VMs werden nach spätestens 60 Minuten Inaktivität automatisch zerstört; Klassen-/Schülerdaten werden 90 Tage nach Deaktivierung der zugehörigen Klasse automatisch gelöscht.

(3) Die ordnungsgemäße Löschung wird auf Verlangen dokumentiert nachgewiesen (Löschungsbestätigung). Zu vernichtende Datenträger werden nach DIN 66399 vernichtet.


§ 14 Haftung

Es gilt Art. 82 DSGVO. Die Parteien haften nach den gesetzlichen Regelungen. Eine über das gesetzliche Maß hinausgehende Haftung wird nicht übernommen.

§ 15 Vertragsdauer und außerordentliche Kündigung

(1) Die Laufzeit richtet sich nach dem Hauptvertrag (§ 2 Abs. 4).

(2) Der Verantwortliche kann aus wichtigem Grund fristlos kündigen, insbesondere wenn der Auftragsverarbeiter einer wesentlichen Pflicht trotz Aufforderung nicht nachkommt, eine Weisung nicht ausführt oder eine berechtigte Kontrolle verweigert.


§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags und seiner Anlagen bedürfen der Schriftform oder eines dokumentierten elektronischen Formats (Art. 28 Abs. 9 DSGVO); dies gilt auch für die Abbedingung dieses Formerfordernisses.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist — soweit gesetzlich zulässig — der Sitz des Auftragsverarbeiters.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt; die Parteien ersetzen sie durch eine wirksame, dem wirtschaftlichen Zweck nächstkommende Regelung.

(4) Der Vertragsabschluss wird beweisfähig dokumentiert: Zeitstempel (UTC), akzeptierende Person und Rolle, Akt-Quelle (Selbst-Onboarding, Versand durch den Auftragsverarbeiter oder Freischaltung über Identity-Provider/VIDIS gem. § 8a), Vertrags-Version und SHA-256-Prüfsumme des akzeptierten Inhalts. Der Verantwortliche kann diese Dokumentation auf Anfrage einsehen.


Vertragsschluss

Dieser Vertrag wird in dokumentiertem elektronischem Format gemäß Art. 28 Abs. 9 DSGVO geschlossen; eine handschriftliche Unterschrift ist nicht erforderlich. Der Vertragsschluss erfolgt durch Bestätigung bzw. Freischaltung des Angebots durch die hierzu berechtigte Person des Verantwortlichen (Schulleitung oder beauftragte Stelle) — im Self-Onboarding, durch Versand des Auftragsverarbeiters oder durch Freischaltung über einen Identity-Provider bzw. VIDIS gemäß § 8a. Der Abschluss wird beweisfähig dokumentiert (§ 16 Abs. 4).

Optional — nur falls ein handschriftlicher Abschluss gewünscht wird:

Für den Verantwortlichen — Ort, Datum, Unterschrift, Name/Funktion: ____________________

Für den Auftragsverarbeiter — Berlin, (Datum), Jaciel Antonio Acea Ruiz (techlogia)


Anlage 1 — Betroffene Personen, Datenarten und Verarbeitungszwecke

Betroffene PersonenDatenartenZweck
Schülerinnen und SchülerPseudonym/Anzeige-Name, Klassen-/Kurszugehörigkeit, optional GeburtsjahrAuthentifizierung, Klassenzuordnung, Alters-Schutzlogik
Schülerinnen und SchülerLern-/Nutzungsdaten (gestartete/abgeschlossene Aufgaben, Fehlerprotokolle, bearbeitete Aufgaben)Erbringung und Dokumentation der Lerndienstleistung, Fortschrittsanzeige für die Lehrkraft
Schülerinnen und SchülerSitzungs-/Technikdaten (Sitzungsbeginn/-ende, IP-Adresse der Lerner-VM, technische Protokolle)Bereitstellung und Absicherung der Übungs-VM, Missbrauchs-/Kostenkontrolle
Lehrkräfte / SchulpersonalName, dienstliche E-Mail, Schulzugehörigkeit, RolleLehrer-/Klassenverwaltung, Rollensteuerung (RBAC)

Es werden keine besonderen Kategorien (Art. 9 DSGVO) und keine Daten nach Art. 10 DSGVO verarbeitet.


Anlage 2 — Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)

A. Vertraulichkeit: Rechenzentren in Deutschland (Falkenstein/Nürnberg), ISO-27001-zertifiziert, mit physischer Zutrittskontrolle; ausschließlich verschlüsselte Verbindungen (TLS 1.3, HSTS), JWT mit Refresh-Token-Rotation, bcrypt-Passwort-Hashing, MFA für Administrationszugänge; rollenbasiertes Berechtigungskonzept (least privilege); strikte Mandantentrennung und isolierte, ephemere Lerner-VMs; Pseudonymisierung der Schüler-Konten (keine Klarnamen).

B. Integrität: TLS 1.3 und gehärtete Security-Header (CSP, X-Frame-Options, Referrer-Policy); Audit-Protokollierung administrativer Aktionen; strukturierte Protokollierung mit automatischer Maskierung sensibler Daten.

C. Verfügbarkeit und Belastbarkeit: verschlüsselte, automatisierte Backups (restic) mit gestaffelter Aufbewahrung; Monitoring und Alarmierung; Web Application Firewall (CrowdSec); automatisierte Angriffserkennung/-eindämmung (Host-Sentinel); containerisierter Betrieb mit kurzer Wiederherstellungszeit.

D. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung: Sicherheits-Audits (Lynis, quartalsweise); Dependency-Scanning und Patch-Management; jährlicher interner Penetrationstest (dokumentiert); Verschlüsselung im Transit (TLS 1.3) und im Ruhezustand (LUKS).


Anlage 3 — Genehmigte Sub-Auftragsverarbeiter

FirmaAnschriftLeistungVerarbeitungsortTOM / AV-Vertrag
Hetzner Online GmbHIndustriestr. 25, 91710 Gunzenhausen, DeutschlandServer-/Cloud-Hosting der Plattform-Infrastruktur (kein funktionaler Zugriff auf Inhalte)Deutschland (Falkenstein/Nürnberg)ja — TOM/AVV: https://www.hetzner.com/AV/TOM.pdf

Anlage 4 — Weisungsberechtigte Personen und Kommunikationsweg

NameFunktionKontakt (E-Mail/Telefon)
(wird beim Vertragsschluss eingetragen)Schulleitung(wird eingetragen)
(bitte ergänzen)Datenschutzbeauftragte/r der Schule(bitte ergänzen)

Anlaufstelle beim Auftragsverarbeiter: Jaciel Antonio Acea Ruiz, info@techlogia.de.

Weisungen sind in Schriftform oder dokumentiertem elektronischen Format (E-Mail an info@techlogia.de) zu erteilen. Ein Wechsel oder eine längerfristige Verhinderung der benannten Personen ist der jeweils anderen Partei unverzüglich mitzuteilen.