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Techlogia — KI- und Web-Dienstleister Berlin

Herstellerangaben · Verordnung (EU) 2024/2847

Unsere Angaben nach dem Cyber Resilience Act

Diese Seite ist ohne Anmeldung und ohne App erreichbar. Sie enthält die Angaben, die der Cyber Resilience Act von uns als Hersteller verlangt — den Supportzeitraum unserer Produkte, den Weg, auf dem Sie uns eine Schwachstelle melden, und unsere Einordnung, welche Produkte überhaupt unter die Verordnung fallen.

Hersteller

Techlogia, Inhaber Jaciel Antonio Acea Ruiz

Einzelunternehmen

Prinzenallee 38
13359 Berlin
Deutschland

info@techlogia.de

Diese Angaben sind identisch mit den Stammdaten in unserer Produktakte und gehen unverändert in eine Konformitätserklärung nach Anhang V ein.

Produkte und Supportzeitraum

Nach Art. 13 Abs. 8 CRA legt der Hersteller einen Supportzeitraum fest und veröffentlicht ihn. In diesem Zeitraum werden Schwachstellen behandelt und Sicherheitsupdates bereitgestellt. Wir führen hier auch die Produkte auf, die wir als nicht vom CRA erfasst einordnen — samt Begründung, denn „nicht aufgeführt“ und „geprüft und nicht betroffen“ sind für eine Prüfung zwei verschiedene Dinge.

  • Techlogia App

    Im Anwendungsbereich

    Mobile Anwendung für die Lernplattform Techlogia Lab, vertrieben über den Apple App Store.

    Supportzeitraum
    Einstufung
    Standard — keine Kategorie aus Anhang III oder IV einschlägig
    Einordnung
    Im Anwendungsbereich. Die Abgabe über den App Store erfolgt im Rahmen einer Geschäftstätigkeit — die Unentgeltlichkeit ändert daran nichts (Art. 3 Nr. 2). Das Backend unter techlogia.de/api ist Datenfernverarbeitung nach Art. 3 Nr. 3 und wird als Bestandteil dieses Produkts mitbewertet, nicht als eigenes Produkt.
  • Techlogia Lab

    Nicht im Anwendungsbereich

    Web-Lernplattform für Linux und IT-Sicherheit, betrieben auf eigener Infrastruktur.

    Supportzeitraum
    Kein Supportzeitraum nach Art. 13 Abs. 8 — Produkt nicht im Anwendungsbereich
    Einordnung
    Nicht im Anwendungsbereich. Es wird kein Produkt mit digitalen Elementen zum Vertrieb oder zur Verwendung auf dem Unionsmarkt abgegeben (Art. 3 Nr. 2); die Software läuft auf eigener Infrastruktur und wird nicht ausgeliefert. Die Betreibersicht folgt der NIS-2-Systematik, nicht dem CRA.

Eine Schwachstelle melden

Wenn Sie in einem unserer Produkte eine Sicherheitslücke finden, melden Sie sie bitte an die unten genannte Adresse. Wir bestätigen den Eingang innerhalb von 48 Stunden. Der vollständige Ablauf, die Regeln für eine verantwortungsvolle Offenlegung und der Geltungsbereich stehen in unserer Richtlinie zur koordinierten Schwachstellenoffenlegung.

security@techlogia.de

Maschinenlesbar nach RFC 9116: /.well-known/security.txt

Zur Richtlinie zur Schwachstellenoffenlegung

Was ab dem 11. September 2026 gilt

Ab diesem Tag greift Artikel 14 CRA: Hersteller melden aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle binnen 24 Stunden als Frühwarnung, binnen 72 Stunden ergänzend, und danach mit einem Abschlussbericht. Empfänger sind das als Koordinator benannte CSIRT — in Deutschland CERT-Bund beim BSI — und die ENISA. Unser interner Ablauf dafür ist festgelegt, benennt eine verantwortliche Person und eine Vertretung und wurde geprobt.

Stückliste (SBOM)

Für die Produkte im Anwendungsbereich führen wir eine Stückliste der Fremdkomponenten im CycloneDX-Format. Sie ist Bestandteil der technischen Dokumentation und wird nicht allgemein veröffentlicht — der CRA verlangt das auch nicht. Marktaufsichtsbehörden erhalten sie auf Verlangen; berechtigte Anfragen anderer richten Sie bitte an die Sicherheitsadresse oben.

Warum hier keine CE-Kennzeichnung steht

Die CE-Kennzeichnung nach dem Cyber Resilience Act ist an den Geltungsbeginn der übrigen Vorschriften gebunden: den 11. Dezember 2027. Bis dahin führen wir für unsere Produkte keine CE-Kennzeichnung nach dieser Verordnung und stellen keine Konformitätserklärung nach Anhang V aus. Wir halten das für den ehrlicheren Weg: Ein Zeichen anzubringen, dessen Bewertungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, wäre für ein Unternehmen, das ein Nachweiswerkzeug anbietet, der schlechteste denkbare Anfang. Die Vorarbeit läuft — Einordnung, Produktakte, Risikobewertung, Stückliste und Nachweispaket liegen vor.

Stand dieser Seite

Diese Angaben werden gepflegt, sobald sich etwas an ihnen ändert. Führende Quelle ist unsere Produktakte; diese Seite gibt deren Stand wieder.

Das Werkzeug dahinter: CRA-Akte

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