Herstellerangaben · Verordnung (EU) 2024/2847
Unsere Angaben nach dem Cyber Resilience Act
Diese Seite ist ohne Anmeldung und ohne App erreichbar. Sie enthält die Angaben, die der Cyber Resilience Act von uns als Hersteller verlangt — den Supportzeitraum unserer Produkte, den Weg, auf dem Sie uns eine Schwachstelle melden, und unsere Einordnung, welche Produkte überhaupt unter die Verordnung fallen.
Hersteller
Techlogia, Inhaber Jaciel Antonio Acea Ruiz
Einzelunternehmen
Prinzenallee 38
13359 Berlin
Deutschland
Diese Angaben sind identisch mit den Stammdaten in unserer Produktakte und gehen unverändert in eine Konformitätserklärung nach Anhang V ein.
Produkte und Supportzeitraum
Nach Art. 13 Abs. 8 CRA legt der Hersteller einen Supportzeitraum fest und veröffentlicht ihn. In diesem Zeitraum werden Schwachstellen behandelt und Sicherheitsupdates bereitgestellt. Wir führen hier auch die Produkte auf, die wir als nicht vom CRA erfasst einordnen — samt Begründung, denn „nicht aufgeführt“ und „geprüft und nicht betroffen“ sind für eine Prüfung zwei verschiedene Dinge.
Techlogia App
Im AnwendungsbereichMobile Anwendung für die Lernplattform Techlogia Lab, vertrieben über den Apple App Store.
- Supportzeitraum
- –
- Einstufung
- Standard — keine Kategorie aus Anhang III oder IV einschlägig
- Einordnung
- Im Anwendungsbereich. Die Abgabe über den App Store erfolgt im Rahmen einer Geschäftstätigkeit — die Unentgeltlichkeit ändert daran nichts (Art. 3 Nr. 2). Das Backend unter techlogia.de/api ist Datenfernverarbeitung nach Art. 3 Nr. 3 und wird als Bestandteil dieses Produkts mitbewertet, nicht als eigenes Produkt.
Techlogia Lab
Nicht im AnwendungsbereichWeb-Lernplattform für Linux und IT-Sicherheit, betrieben auf eigener Infrastruktur.
- Supportzeitraum
- Kein Supportzeitraum nach Art. 13 Abs. 8 — Produkt nicht im Anwendungsbereich
- Einordnung
- Nicht im Anwendungsbereich. Es wird kein Produkt mit digitalen Elementen zum Vertrieb oder zur Verwendung auf dem Unionsmarkt abgegeben (Art. 3 Nr. 2); die Software läuft auf eigener Infrastruktur und wird nicht ausgeliefert. Die Betreibersicht folgt der NIS-2-Systematik, nicht dem CRA.
Eine Schwachstelle melden
Wenn Sie in einem unserer Produkte eine Sicherheitslücke finden, melden Sie sie bitte an die unten genannte Adresse. Wir bestätigen den Eingang innerhalb von 48 Stunden. Der vollständige Ablauf, die Regeln für eine verantwortungsvolle Offenlegung und der Geltungsbereich stehen in unserer Richtlinie zur koordinierten Schwachstellenoffenlegung.
Maschinenlesbar nach RFC 9116: /.well-known/security.txt
Zur Richtlinie zur SchwachstellenoffenlegungWas ab dem 11. September 2026 gilt
Ab diesem Tag greift Artikel 14 CRA: Hersteller melden aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle binnen 24 Stunden als Frühwarnung, binnen 72 Stunden ergänzend, und danach mit einem Abschlussbericht. Empfänger sind das als Koordinator benannte CSIRT — in Deutschland CERT-Bund beim BSI — und die ENISA. Unser interner Ablauf dafür ist festgelegt, benennt eine verantwortliche Person und eine Vertretung und wurde geprobt.
Stückliste (SBOM)
Für die Produkte im Anwendungsbereich führen wir eine Stückliste der Fremdkomponenten im CycloneDX-Format. Sie ist Bestandteil der technischen Dokumentation und wird nicht allgemein veröffentlicht — der CRA verlangt das auch nicht. Marktaufsichtsbehörden erhalten sie auf Verlangen; berechtigte Anfragen anderer richten Sie bitte an die Sicherheitsadresse oben.
Warum hier keine CE-Kennzeichnung steht
Die CE-Kennzeichnung nach dem Cyber Resilience Act ist an den Geltungsbeginn der übrigen Vorschriften gebunden: den 11. Dezember 2027. Bis dahin führen wir für unsere Produkte keine CE-Kennzeichnung nach dieser Verordnung und stellen keine Konformitätserklärung nach Anhang V aus. Wir halten das für den ehrlicheren Weg: Ein Zeichen anzubringen, dessen Bewertungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, wäre für ein Unternehmen, das ein Nachweiswerkzeug anbietet, der schlechteste denkbare Anfang. Die Vorarbeit läuft — Einordnung, Produktakte, Risikobewertung, Stückliste und Nachweispaket liegen vor.
Stand dieser Seite
Diese Angaben werden gepflegt, sobald sich etwas an ihnen ändert. Führende Quelle ist unsere Produktakte; diese Seite gibt deren Stand wieder.
Das Werkzeug dahinter: CRA-Akte