Lab-AGB — Ergänzende Geschäftsbedingungen
Stand: 2026-05-10 — Version 2
Diese ergänzenden Bedingungen regeln die Nutzung der kostenlosen Lernplattform "Lab" auf techlogia.de. Sie gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von techlogia.de — bei Widersprüchen gehen diese spezielleren Regelungen vor.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
(1) Die Lab-Plattform ist ein kostenfreies Lernangebot zur praktischen Vermittlung defensiver IT-Sicherheits- und Härtungsthemen. Sie richtet sich primär an Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Selbstlernende.
(2) Mit Bestätigung der per E-Mail zugesandten Aktivierungs-Mail (Double-Opt-In) kommt zwischen Anbieter und Lerner ein unentgeltliches Nutzungsverhältnis zustande.
(3) Es besteht kein Anspruch auf dauerhafte Verfügbarkeit, Funktionalität, Erreichbarkeit oder unveränderten Funktionsumfang der Lab-Plattform. Der Anbieter behält sich vor, die Plattform jederzeit anzupassen, einzuschränken oder einzustellen. Wesentliche Änderungen werden mit angemessenem Vorlauf per E-Mail mitgeteilt.
§ 2 Anbieter
Anbieter ist die im Impressum genannte Stelle (Jaciel Antonio Acea Ruiz, Prinzenallee 38, 13359 Berlin, Deutschland; nachfolgend "Anbieter"). Vollständige Kontaktdaten: techlogia.de/impressum.
§ 3 Nutzungsvoraussetzungen und Eltern-Einwilligung
(1) Mindestalter: Die Lab-Plattform kann ab einem Lebensalter von 8 Jahren genutzt werden. Bei Anmeldung wird das Geburtsjahr abgefragt; eine darüber hinausgehende Identitäts- oder Altersprüfung findet nicht statt.
(2) Eltern-Einwilligung bei Minderjährigen unter 16 Jahren: Lerner unter 16 Jahren benötigen die ausdrückliche Einwilligung mindestens eines Erziehungsberechtigten (Art. 8 Abs. 1 DSGVO i.V.m. § 4 BDSG, Anpassung an deutsches Recht). Bei der Registrierung muss die E-Mail-Adresse eines Erziehungsberechtigten angegeben werden. An diese E-Mail wird ein Bestätigungs-Link gesendet; das Lerner-Konto wird erst nach Bestätigung durch den Erziehungsberechtigten freigeschaltet. Bestätigt der Erziehungsberechtigte nicht innerhalb von 14 Tagen, wird das Konto automatisch gelöscht.
(3) Ab dem 16. Geburtstag ist die Einwilligung der Erziehungsberechtigten nicht mehr erforderlich; bestehende Eltern-Einwilligungen behalten ihre Wirksamkeit, bis der Lerner aktiv widerspricht.
(4) Wahrheitspflicht: Mit der Registrierung versichert der Lerner, das angegebene Geburtsjahr und — falls einschlägig — die Erziehungsberechtigten-E-Mail-Adresse wahrheitsgemäß angegeben zu haben. Falsche Angaben können zur Sperrung des Kontos führen (vgl. § 8).
§ 4 Nutzerpflichten und Missbrauchsverbot
(1) Der Lerner verpflichtet sich, die Lab-Plattform ausschließlich zu Lernzwecken im Rahmen der angebotenen Aufgabenstellungen zu nutzen.
(2) Untersagt ist insbesondere:
- die Nutzung der Lab-VMs für Krypto-Mining oder andere Aktivitäten mit anhaltend hoher CPU- oder Bandbreiten-Auslastung außerhalb der vorgesehenen Lernaufgaben
- die Nutzung der Lab-VMs als Sprungbrett, Proxy, VPN, Tor-Exit-Node oder zum Versand von Spam, Phishing oder Schadsoftware
- die Nutzung der Lab-VMs für Angriffe auf Dritte oder den Anbieter (Port-Scans, DoS, Exploit-Versuche, Brute-Force, Massen-Authentifizierung an externen Diensten)
- der Versuch, die Quota-Beschränkungen zu umgehen — durch wiederholte Account-Anlage, IP-Wechsel oder andere technische Mittel
- das Erstellen mehrerer Accounts pro natürlicher Person zur Umgehung von Beschränkungen oder Sperren
- das Hochladen, Speichern oder Verbreiten rechtswidriger Inhalte (Urheberrechtsverletzungen, jugendgefährdende, volksverhetzende, gewaltverherrlichende, pornografische Inhalte) über die Lab-VMs
(3) Die folgenden technischen Schutzmaßnahmen sind zur Durchsetzung dieser Pflichten dauerhaft aktiv und können einen automatisierten Session-Abbruch auslösen:
- CPU-Watcher: erkennt anhaltend hohe CPU-Auslastung (≥95 % über 10 Minuten oder ≥70 % über 30 Minuten) und beendet die betroffene VM automatisch
- Bandbreiten-Watcher: erkennt anhaltend hohen Netzwerk-Egress (≥70 Mbit/s über 5 Minuten in einem 10-Minuten-Fenster) und beendet die betroffene VM automatisch
- Process-Watcher: erkennt typische Mining-/Abuse-Prozesse anhand von Signaturen
- Ausgangs-Firewall der Lab-VMs blockiert SMTP-Ports und kommerzielle Mining-Pools
- Globaler Cap: maximal 50 gleichzeitige Lab-Sessions plattformweit
- Quota: maximal 3 Lab-Sessions pro UTC-Tag pro Lerner; maximal 6 VM-Provisionierungen pro UTC-Tag pro Lerner
Die genauen Schwellwerte können vom Anbieter zum Schutz der Plattform-Integrität ohne vorherige Ankündigung angepasst werden.
§ 5 Defense-Only-Curriculum (Strafrechtlicher Hinweis)
(1) Die Lab-Inhalte vermitteln ausschließlich defensive Sicherheitsthemen (System-Härtung, Konfigurations-Best-Practices, Lesen von Audit-Reports). Es werden keine Werkzeuge, Skripte oder Anleitungen bereitgestellt, die unter § 202c StGB ("Vorbereitung des Ausspähens und Abfangens von Daten" — sog. "Hackerparagraph") fallen würden.
(2) Der Lerner verpflichtet sich, das in den Lab-Übungen Erlernte ausschließlich auf eigenen Systemen oder mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Systembetreibers anzuwenden. Eine Anwendung gegen fremde Systeme ohne Genehmigung kann eine Straftat nach §§ 202a, 202b, 303a, 303b StGB darstellen und wird vom Anbieter weder unterstützt noch gebilligt.
§ 6 Ephemere Lab-VMs und Datenverlust
(1) Lab-VMs sind ephemer: Nach Ablauf der Session-Laufzeit (regulär bis 60 Minuten, technischer Hard-Cap 90 Minuten) wird die VM automatisch zerstört. Alle innerhalb der VM erstellten Daten gehen dabei unwiderruflich verloren.
(2) Der Lerner trägt die Verantwortung für die Sicherung wichtiger Konfigurationen außerhalb der VM. Der Anbieter haftet nicht für den Verlust solcher in Lab-VMs erstellter Daten.
(3) Der Lernfortschritt (welche Lektionen abgeschlossen wurden, Validator-Ergebnisse) bleibt im persistenten Lerner-Account erhalten und ist von der VM-Zerstörung nicht betroffen.
§ 7 Aufsichtsbehörde, Streitbeilegung und Verbraucherrechte
(1) Beschwerderecht (Art. 77 DSGVO): Lerner haben das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu beschweren, insbesondere bei der für den Sitz des Anbieters zuständigen Stelle:
Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI)
Alt-Moabit 59-61, 10555 Berlin
Telefon: +49 (0)30 / 13889-0
E-Mail: mailbox@datenschutz-berlin.de
Web: www.datenschutz-berlin.de
(2) EU-Streitbeilegung (Art. 14 ODR-VO): Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit unter ec.europa.eu/consumers/odr. Da die Lab-Plattform unentgeltlich angeboten wird und kein Kaufvertrag im Sinne der ODR-VO zustande kommt, ist die Plattform für etwaige Streitigkeiten nur in Ausnahmefällen relevant.
(3) Verbraucherschlichtung (§ 36 VSBG): Der Anbieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 8 Beendigung und Sperrung von Accounts
(1) Selbst-Löschung durch den Lerner: Der Lerner kann seinen Account jederzeit selbstständig löschen (Self-Service über das Lerner-Profil). Die Löschung erfolgt sofort und kaskadiert auf alle Lab-Sessions, den Lernfortschritt und die Validator-Ergebnisse. Eine Wiederherstellung ist nicht möglich.
(2) Beendigung durch den Anbieter — Stufenmodell: Bei Verstößen gegen § 4 wird in der Regel folgendes Stufenmodell angewandt:
- Akut: Die laufende Lab-Session wird automatisch oder manuell beendet. Der Lerner wird per E-Mail über die Beendigung und den Grund informiert.
- Wiederholt: Nach erstmaligem Verstoß erfolgt eine Verwarnung per E-Mail. Der Lerner hat Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 14 Tagen.
- Schwerwiegend oder fortgesetzt: Sperrung oder Löschung des Lerner-Accounts. Bei akut gefahrenträchtigen Verstößen (z.B. laufender DoS-Angriff aus einer Lab-VM, Versand von Spam, Mining-Verdacht mit hohen Kostenfolgen) kann die Sperrung sofort und ohne vorherige Anhörung erfolgen; die nachträgliche Anhörung wird dem Lerner binnen 14 Tagen ermöglicht.
(3) Wirkung der Sperrung: Mit der Sperrung verliert der Lerner den Zugriff auf seinen Account und alle laufenden Lab-Sessions. Eine Sperrung kann zeitlich befristet (z.B. 30 Tage) oder dauerhaft erfolgen. Bei dauerhafter Sperrung wird der Account nach Ablauf einer 30-tägigen Karenzzeit vollständig gelöscht.
§ 9 Subdienstleister (Hosting der Lab-VMs)
(1) Die Lab-VMs werden bei der Hetzner Online GmbH, Industriestr. 25, 91710 Gunzenhausen, Deutschland in EU-Rechenzentren betrieben. Mit Hetzner besteht ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.
(2) Der Anbieter haftet nicht für Ausfälle, Latenzen oder andere Störungen, die ausschließlich auf Vorgänge bei Hetzner zurückzuführen sind, soweit nicht zwingendes Recht eine Haftung vorsieht.
§ 10 Haftung
(1) Bei dem hier vorliegenden unentgeltlichen Nutzungsverhältnis haftet der Anbieter — unbeschadet zwingender gesetzlicher Vorschriften — nur für Schäden, die er, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
(2) Die Haftungsbeschränkung nach Absatz 1 gilt nicht:
- bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit;
- bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten — also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Lerner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt;
- im Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG);
- bei arglistiger Täuschung;
- bei einer verschuldensunabhängigen Haftung aufgrund einer Garantieübernahme.
(3) Eine Haftung für entgangenen Lernerfolg, Folgekosten oder vergebliche Aufwendungen des Lerners ist im Rahmen der gesetzlich zulässigen Grenzen ausgeschlossen.
(4) Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Subdienstleister des Anbieters.
§ 11 Änderungen dieser Klauseln
(1) Der Anbieter kann diese Klauseln aus sachlichem Grund (Anpassung an Rechtsänderungen, technische Weiterentwicklung, Schließung erkannter Sicherheitslücken) anpassen.
(2) Wesentliche Änderungen werden mit einer Frist von mindestens 14 Tagen vor Inkrafttreten per E-Mail angekündigt. Beim nächsten Lab-Start nach Inkrafttreten muss der Lerner die geänderten Klauseln explizit akzeptieren.
(3) Widerspricht der Lerner den geänderten Klauseln und akzeptiert sie nicht, kann er das Nutzungsverhältnis durch Account-Löschung beenden. Eine fortgesetzte Lab-Nutzung ohne Akzeptanz ist nicht möglich.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates eingeschränkt werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Gerichtsstand: Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Nutzungsverhältnis ist der Sitz des Anbieters in Berlin, soweit der Lerner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
(3) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Klauseln ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich eine Regelungslücke herausstellen, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, deren Wirkungen der Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben oder verfolgt hätten, wenn sie den Punkt bedacht hätten.
