Neue Fassung der Lab-AGB ab 1. Dezember 2026
Diese Seite zeigt den Wortlaut der Klauseln, die sich zum 1. Dezember 2026 ändern. Bis dahin gilt die Fassung unter „Lab-AGB“. Zum 1. Dezember bittest du beim nächsten Start einer VM ausdrücklich um Zustimmung; ohne Zustimmung ist keine weitere Lab-Nutzung möglich. Wenn du nicht einverstanden bist, kannst du dein Konto jederzeit in den Einstellungen löschen.
§ 1 Abs. 1 (ersetzt den bisherigen Absatz)
(1) Die Lab-Plattform ist ein kostenfreies Lernangebot zur praktischen Vermittlung von IT-Sicherheit. Im Mittelpunkt stehen defensive Themen wie Systemhärtung und sichere Konfiguration. Einzelne Module zeigen zum Verständnis der Angreiferseite auch offensive Techniken in abgeschotteten Übungsumgebungen (§ 5). Das Angebot richtet sich vor allem an Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Selbstlernende.
§ 4 Abs. 3, letzter Satz (ersetzt „Die genauen Schwellwerte können … ohne vorherige Ankündigung angepasst werden.“)
Schwellenwerte und Kapazitätsgrenzen kann der Anbieter zum Schutz der Plattform und für eine gleichmäßige Verfügbarkeit anpassen. Beeinträchtigt eine Änderung die Nutzbarkeit des Lab mehr als nur unerheblich, teilt der Anbieter sie vorher per E-Mail mit. Der Lerner kann das kostenfreie Nutzungsverhältnis dann jederzeit durch Löschen seines Kontos beenden.
§ 5 Lerninhalte, offensive Übungen und strafrechtlicher Rahmen (ersetzt den bisherigen § 5 vollständig)
(1) Einzelne Module vermitteln offensive Techniken, etwa das Auffinden offener Dienste oder das Prüfen schwacher Passwörter. Dafür stellt der Anbieter gängige, auch frei erhältliche Sicherheits- und Analysewerkzeuge bereit (z. B. Portscanner und Passwort-Prüfwerkzeuge). Diese Werkzeuge dienen sowohl dem Schutz als auch dem Angriff von Systemen („Dual-Use“). Der Anbieter stellt sie ausschließlich zu Ausbildungszwecken bereit. Eingesetzt werden dürfen sie nur gegen die Übungsziele, die der Anbieter hierfür vorsieht: innerhalb der eigenen Lab-VM oder in einer vom Anbieter bereitgestellten, abgeschotteten Übungsumgebung. Lernziel und Übungsziel nennt jedes Modul in seiner Beschreibung.
(2) Der Lerner setzt die Werkzeuge und das Erlernte außerhalb dieser Übungsziele nur auf eigenen Systemen ein oder mit vorheriger ausdrücklicher Genehmigung des Berechtigten in Textform. Wer ohne Genehmigung in fremde Systeme eindringt, Daten abfängt, verändert oder Systeme stört, kann sich nach §§ 202a, 202b, 202c, 303a und 303b StGB strafbar machen. Der Anbieter unterstützt und billigt das nicht.
(3) Angriffe auf die Lab-Plattform selbst, auf andere Lernende oder auf Dritte sind nach § 4 Abs. 2 verboten. Bei einem Verstoß beendet der Anbieter die Sitzung und kann das Konto nach § 8 sperren. Bei Anhaltspunkten für eine Straftat kann er die Strafverfolgungsbehörden informieren.
(4) Module mit offensiven Inhalten stehen erst ab einem Alter von 16 Jahren offen. Maßgeblich ist das bei der Registrierung angegebene Geburtsjahr. Für Schulkonten gelten die Regeln der Schullizenz.
§ 11 Abs. 2 (ersetzt den bisherigen Absatz)
(2) Wesentliche Änderungen kündigt der Anbieter mindestens 14 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail an. Sie gelten nicht durch Schweigen oder bloße Weiternutzung als angenommen. Beim nächsten Start einer Lab-VM nach Inkrafttreten bittet der Anbieter den Lerner ausdrücklich um Zustimmung zur geänderten Fassung; ohne Zustimmung ist keine weitere Lab-Nutzung möglich. Bei Lernern unter 16 Jahren erhält zusätzlich die hinterlegte E-Mail-Adresse der oder des Erziehungsberechtigten die Ankündigung.
Missbrauchs-Richtlinie: neue Zeile der Konsequenz-Tabelle
Einsatz von Übungswerkzeugen gegen andere Ziele als die vorgesehenen Übungsziele: sofortiger VM-Kill und Konto-Sperre; bei Anhaltspunkten für eine Straftat ist eine Anzeige möglich.
